Hamburgs Michael Davies (hier links) hat sich mit seinem Ex-Club Düsseldorf noch nicht einigen können. Foto: City-Press
In der Auseinandersetzung zwischen Stürmer Michael Davies und seinem letztjährigen Arbeitgeber Düsseldorf ist es noch nicht zu einer Einigung gekommen. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend.
Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf legten demnach Davies und dessen Anwälte die Gründe für die Schadensersatzklage in Höhe von rund 140.000 Euro dar. Die Düsseldorfer EG hingegen argumentierte, die Klage richte sich an "den Falschen". Der Stürmer muss nun bis zum 23. Februar erneut Stellung beziehen.
Davies, der jetzt bei den Hamburg Freezers unter Vertrag steht, war in der Vorsaison für drei Monate gesperrt worden, weil in einer entnommenen Probe Spuren einer verbotenen Substanz festgestellt worden. Ursache dafür war nach Meinung der Experten offenbar ein Medikament, das auf der Verbotsliste der NADA steht und demnach meldepflichtig ist.
Der Streitpunkt stellt sich wie folgt dar: Davies ist der Meinung, er habe dies den bei der Düsseldorfer EG zuständigen Ärzten gesagt und er sei davon ausgegangen, dass diese eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Düsseldorfer EG vertritt hingegen die Meinung, sie sei nicht haftbar zu machen, weil die Ärzte nicht Angestellte des Clubs seien. Michael Davies will nun rund 100.000 Euro für entgangene Gewinne, über 11.000 Euro für Anwaltskosten, 20.000 Euro für Ruf- und Imageschädigung sowie 10.000 Euro für "seelische Schäden".