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Dienstag, 15. April 2014

Spielordnung des DEB und IIHF Bylaw sind eindeutig David Wolf kann nach seiner Sperre nicht bei der WM mitwirken

David Wolf
Foto: City-Press

Mit Bildergalerie: Dass man im Eishockey-Bereich teilweise eher juristisch als fachlich versiert sein muss, ist in den zahlreichen Sommertheatern zur Genüge zur Schau gestellt worden. Und wen wundert es da, dass auch die WM-Nominierung von Paragraphen begleitet wird. Kann David Wolf nun bei der WM spielen oder nicht? Mittlerweile steht fest: Nein, er kann nicht und er wird nicht. Der Blick in die DEB-Spielordnung, Paragraph 17, ist eindeutig. Dort heißt es: "Gesperrte Spieler sind für Länder- und Auswahlspiele grundsätzlich nicht spielberechtigt. Sie können auch nicht zu Lehrgängen einberufen werden. (...) Gesperrte Spieler sind diejenigen, denen durch IIHF-Regeln oder durch Entscheidungen der zuständigen Institutionen Spielverbote auferlegt wurden.(...)" Heißt also, Wolf kann laut DEB-Spielordnung nicht nominiert werden und wird vom DEB auch nicht für die Vorbereitung oder die WM eingeladen werden.

Es gibt aber auch noch die Bylaws der IIHF. Hier zählt im Fall Wolf Bylaw 1102, wo es um die Sperren von Spielern geht. Auch dort heißt es im Grundsatz, dass Spieler, die von ihren nationalen Verbänden oder Ligen, die von der IIHF anerkannt sind (trifft auf die DEL natürlich zu), nicht bei einem IIHF-Turnier spielen sollen. Allerdings wird dort auch klargemacht, dass sich die IIHF vorbehält, die Strafe und die Sperre zu überprüfen und die letzte Entscheidung bei der IIHF liegt.

Wie immer also ein juristisch komplexer Fall: Klar ist, dass sowohl Spielordnung Paragraph 17 wie auch Bylaw 1102 auf Wolf zutreffen. "Aber die Spielordnung ist eindeutig", sagt DEB-Generalsekretär Franz Reindl. "David Wolf kann nicht für die WM nominiert werden." Zudem sei auch das Vergehen so klar und unzweifelhaft gewesen, dass man nicht auf eine Reduzierung durch die IIHF hoffen könne. Wolf selbst hat sich damit also durch seinen Ausraster um die WM gebracht, denn Bundestrainer Pat Cortina hatte im Vorfeld auch deutlich gemacht, dass Wolf in diesem Jahr aus sportlichen Gründen wohl mit zur WM gefahren wäre. Am Wochenende nach den Testspielen in Weißwasser und Crimmitschau vermied Cortina noch eine genaue Festlegung zum Thema Wolf, was dem komplexen Sachverhalt geschuldet war, der erst mit allen Gremien abgeklärt werden musste.

Sollte Wolf nun im Sommer tatsächlich nach Nordamerika wechseln, gibt es ein weiteres Kuriosum. Da die Sperre in den dortigen Ligen nicht gilt, kann David Wolf dann seine Reststrafe von fünf Spielen nicht absitzen. Einfluss auf WM-Teilnahmen ab 2015 soll dies dann aber nicht haben. "Man muss dann auch den logischen Sachverstand einschalten", sagt Franz Reindl. "Es kann ja nicht bedeuten, dass Wolf demnächst zum Beispiel fünf Jahre lang in Nordamerika spielt und er dann fünf Jahre lang nicht an Weltmeisterschaften teilnehmen dürfte. In diesem Fall würden wir uns sicherlich rechtzeitig im Vorfeld an die IIHF wenden."

Tobias Welck

David Wolf kann nicht mit zur WM nach Minsk fahren (5 Einträge)

 

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Notizen

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