Die Clubs der beiden DEB-geführten Eishockey-Oberligen Süd und Nord werden zusätzlich zu den Teams der beiden Profiligen DEL und DEL2 als Antragsberechtige ins Bundespaket "Coronahilfen Profisport" aufgenommen. Diese haushaltspolitische Entscheidung traf der Bund am gestrigen Mittwoch. „Der Deutsche Eishockey-Bund e.V. ist erfreut über diese weitere, wichtige Entscheidung der Bundesregierung. Die Aufnahme der Eishockey-Oberligen als Antragsberechtigte für die „Coronahilfen Profisport“ war unser Wunsch und dafür haben wir seit Monaten beharrlich geworben", heißt es in der Mitteilung des DEB vom Donnerstagmittag. "Es ist schön und vor allem für die Vereine der höchsten DEB-Ligen ein Signal der Wertschätzung. Dass sich Einsatz und Engagement lohnen und die Politik ein offenes Ohr für die Belange des Sports hat, ist damit ebenfalls einmal mehr mit Taten unterlegt", so der Verband in seinem Statement weiter.
Auch die noch ungeklärte Problematik bezüglich der EU-Richtlinie in Sachen Wirtschaftlichkeit der Clubs spricht der Eishockey-Dachverband nochmals an: "Im nächsten Schritt wird es darum gehen, weiter für die spezifischen Umstände des Profisports in Bezug auf die wesentliche Richtlinie aus dem EU-Beihilferecht zu sensibilisieren und hier erfüllbare wirtschaftliche Kriterien wie etwa die vorgeschlagene Lizenzerteilung für die Saison 2019/20 bzw. 2020/21 als Maßstab anzulegen.“
Knackpunkt ist für alle Eishockeyclubs (in DEL, DEL2 und nun auch der Oberligen) nach wie vor der im Hilfspaket aufgeführte Verweis auf eine EU-Richtlinie, die aussagt, dass am 31.12.2019 keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bilanzielles negatives Eigenkapital) beim Antragsteller vorliegen dürfen. Dies könnte dazu führen, dass Clubs nicht antragsberechtigt sind – und keine Hilfsgelder erhalten. „Profisportvereine unterliegen einer anderen Logik als vergleichbare Wirtschaftsbetriebe, da es vordergründig um die Maximierung des sportlichen und nicht des wirtschaftlichen Erfolgs geht“, hatte der DEB schon vergangene Woche mitgeteilt und die Lizenzerteilung für die Clubs durch die Ligen als mögliche, alternative Voraussetzung für den Erhalt der Hilfsgelder ins Spiel gebracht. Auch in der DEL und DEL2 ist man noch dabei, die generelle Abrufbarkeit der vom Bund zugesicherten Coronahilfen zu prüfen.
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