Das Arbeitsgericht in Krefeld hat entschieden, dass der ursprünglich als Zehnjahresvertrag geschlossene Kontrakt zwischen den Krefeld Pinguinen und Daniel Pietta Gültigkeit hat.
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Vor dem Arbeitsgericht in Krefeld ist am Donnerstag erneut der „Fall Pietta“ verhandelt worden. Bei einer ersten Verhandlungsrunde hatten sich beide Seiten nicht auf einen Vergleich einigen können. Diesmal entschied das Arbeitsgericht, dass der ursprünglich über zehn Jahre geschlossene Vertrag zwischen den Krefeld Pinguinen und ihrem langjährigen Kapitän Daniel Pietta Gültigkeit besitzt. Dies berichtete vorab das Online-Portal der Westdeutschen Zeitung.
Nach Ansicht der Kammer sei das Vertragsdokument nach der Meldung von www.wz.de „aufgrund seines Inhalts als wertiger Arbeitsvertrag anzusehen". Nach Ansicht des Gerichts sollen sich der Verein und der Spieler auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. April 2020 einigen und Pietta gleichzeitig die Freigabe für den Spielbetrieb in Ingolstadt erteilt werden. Zudem sollen die Pinguine ihrem langjährigen Spieler eine Abfindung von 350.000 Euro zahlen
Der Club konnte allerdings in Vertretung seines Anwalts die Argumentation von Richterin Monika Lepper-Erke nicht nachvollziehen, sondern sprach von einem "Kunstgriff“ des Gerichts. Gleichzeitig habe der Anwalt der Krefeld Pinguine angekündigt, in Berufung zu gehen.