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Dienstag, 21. November 2023

Entscheidung im Dopingfall: Sportschiedsgericht folgt dem NADA-Antrag: Vier Jahre Sperre für Yannic Seidenberg – Ex-Nationalspieler reagiert mit Statement

Yannic Seidenberg
Foto: IMAGO/kolbert-press

(Update: 14.30 Uhr): Über seinen Instagram-Account veröffentlichte Yannic Seidenberg ein Statement, verfasst von Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Cherkeh, und reagierte damit auf die NADA-Meldung (siehe unten).

 

Die ursprüngliche Meldung: Das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) hat den ehemaligen Nationalspieler Yannic Seidenberg (39) wegen eines Verstoßes gegen Art. 2.1 und Art. 2.2. der Anti-Doping-Ordnung des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB-ADO) für vier Jahre gesperrt. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA). Seidenberg, seit September 2022 vorläufig suspendiert, hatte zuvor seine Unschuld beteuert und einen Arzt für den möglichen Verstoß verantwortlich gemacht.

„Die Sperre ist unter Anrechnung der vorläufigen Suspendierung rückwirkend ausgesprochen worden und beginnt mit dem 14. September 2022. Alle Wettkampfergebnisse, die im Zeitraum vom 19. Januar 2022 bis zum 14. September 2022 erzielt wurden, werden mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, einschließlich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen, gem. Artikel 10.10 DEB-ADO annulliert. Zudem trägt der Athlet die Kosten des Verfahrens“, heißt es in einer Mitteilung der NADA am Dienstag. „Bei Seidenberg wurde bei einer Trainingskontrolle der NADA Testosteron in der Probe nachgewiesen. Zudem hatte der Spieler die Substanz DHEA im Sinne der Anti-Doping-Regeln gebraucht. Beide Substanzen fallen in die Substanzklasse S1.1 Substanzklasse Anabol-androgene Steroide der Verbotsliste 2023 der Welt Anti-Doping Agentur (WADA).“

Die NADA hatte im Anschluss an das Ergebnismanagementverfahren einen Sanktionsbescheid erlassen und darin vier Jahre Sperre gefordert. Der Athlet hatte daraufhin sein Recht wahrgenommen und ein Disziplinarverfahren beantragt. Dieses ist nun mit dem Schiedsspruch des DIS erstinstanzlich abgeschlossen. Es besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel vor dem internationalen Sportschiedsgericht (CAS) einzulegen. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist weiterhin anhängig und wird von der Staatsanwaltschaft München I unabhängig von dem sportrechtlichen Verfahren geführt.


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