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Mittwoch, 19. Juni 2013

„Es prallen zwei Rechtsauffassungen aufeinander“ DEB unterschreibt Unterlassungserklärung nicht, Gerichtsprozess laut ESBG-Anwalt unvermeidlich

Fotomontage: Eishockey NEWS/Foto: imago

Am Dienstag um 24 Uhr ist die Frist zur Unterschreibung einer Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung an den DEB abgelaufen. Diese wurde nicht unterschrieben, erklärte ESBG-Anwalt Jürgen Scholz gegenüber Eishockey NEWS. "Nun müssen wir die Gerichte bemühen, es wird auch Zeit, dass alles einmal gerichtlich geklärt wird. Es prallen zwei Rechtsauffasungen aufeinander." Der DEB hätte sich erklären sollen, dass die verbliebenen Zweitligisten keine Wilde Liga sind und er sie anerkennt.

"Wir haben geantwortet", erklärte DEB-Präsident Uwe Harnos am Mittwochvormittag ebenfalls auf telefonische Nachfrage von Eishockey NEWS. "Mehr kann und will ich dazu aber nicht sagen." Eine weitere Erklärung werde man auch nicht mehr veröffentlichen, sagte er. "Ich verstehe auch nicht, warum das alles in die Presse gegangen ist, das müssen Sie die Gegenseite fragen". Es würden weiter Gespräche im DEB-Präsidium und Hauptamt über das weitere Vorgehen geführt werden.

"Der DEB hat in der Tat geantwortet, aber das war belanglos", fuhr Scholz fort. Nun werde man die Gerichte bemühen. Wann allerdings eine Verhandlung vor dem zuständigen Langericht München anberaumt werde, wisse er noch nicht. "Wir hoffen natürlich, dass es möglichst schnell geht, aber wir können den Vorgang auch nicht beeinflussen."

Weiterhin stehen drei Lösungsmöglichkeiten im Raum: Die Zweitligisten dürfen als ESBG weiter spielen, ziehen den Spielbetrieb als Wilde Liga durch oder schließen sich wieder dem DEB an. "Es gibt auch noch einige Zwischenmöglichkeiten", sagt Scholz. "Man könnte sich beispielsweise vergleichen, aber ich sehe das aufgrund der angespannten Lage im Moment nicht."

Michael Bauer



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