Die Schweizer Fans bekundeten landauf, landauf ihre Solidarität mit dem querschnittsgelähmten Ronny Keller
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Der tragische Ausgang des Zusammenpralls von Ronny Keller mit Stefan Schnyder im Playoff-Spiel zwischen Olten und Langenthal, beschäftigt weiter die Gerichte. Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet, wurde nach den Freisprüchen von Schnyder durch den Einzelrichter und durch das Verbandsportgericht nun durch den EHC Olten in Absprache mit Keller der Internationale Sportgerichtshof TAS/CAS in Lausanne angerufen, der als höchste zulässige Einspruchsinstanz über den Fall entscheiden muss. Ronny Keller ist seit dem 5.März nach einem Sturz mit dem Kopf in die Bande querschnittsgelähmt. Schnyders Aktion wurde auch nach einem Gutachten der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik von den Richtern als Unfall deklariert (Eishockey NEWS berichtete).
Bei der Fortsetzung der juristischen Auseinandersetzung geht es natürlich auch um sehr viel Geld aus der Haftpflicht für den verletzten Keller. Wie das Online-Magazin hockeyfans.ch ausführt, kann ein Urteil der TAS/CAS auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Staatsanwaltschaft des Schweizer Kantons Solothurn hatte ein Strafverfahren wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung gegen Schnyder eröffnet, wartete jedoch zuerst die Urteile der Sportrichter ab und würde das Verfahren wohl nur dann fortsetzen, falls das TAS/CAS in Lausanne die Aktion Schnyders vom 5. März als ein Foul an Keller beurteilen sollte.