Tim Schneider. Foto: Schindler
Wie der VER Selb in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat der EHC Bayreuth beim DEB-Kontrollausschuss nachträglich die Ahndung eines Checks von Wölfe-Verteidiger Tim Schneider beantragt. Hierzu sendete Bayreuth vorliegendes Filmmaterial der Aktion aus dem Spiel am 07. Februar ein. Der Kontrollausschuss entschied zunächst wegen eines Checks zum Kopf und Nackenbereich auf eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen sowie ein Spiel auf Bewährung.
Seitens der Wölfe stieß dieses Vorgehen auf wenig Verständnis: "Es ist doch klar, welche Auswirkungen solch ein blinder Aktionismus nach sich zieht", äußert sich Thomas Manzei, 2. VER-Vorstand, zum Sachverhalt. "Wir hoffen, dass der DEB diese Entscheidung, gegen die wir natürlich mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen und Einspruch einlegen werden, zurücknehmen wird", kündigte Manzei an, die Entscheidung nicht ohne weiteres zu akzeptieren.
Bislang ist die Strafe von Schneider noch nicht offiziell eingetragen. Der Direktor des Spielbetriebs Oliver Seeliger war für eine Stellungnahme bisher nicht zu erreichen. Laut eines Schreibens des EHC Bayreuths hat deren Vorsitzender Michael Rümmele in einem Telefonat am heutigen Mittwoch zwischen den Vorsitzenden der betreffenden Clubs versichert, dass es nie die Absicht war, Schneider nachträglich sperren zu lassen, sondern vielmehr auf eine Nachlässigkeit des Schiedsrichters aufmerksam zu machen. Sein Gegenüber Jürgen Golly akzeptiere diesen Erklärungsansatz und spreche sich dafür aus, nun auf eine normale Arbeitsebene zurückzukehren.