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Sonntag, 14. Juni 2015

Nach Doppelmeldung beim LEV und DEB LEV NRW schließt Clubs Duisburg, Herne und Essen samt Nachwuchsteams vom Spielbetrieb aus

Der EV Duisburg und der Herner EV wurden vom LEV NRW für jeglichen Spielverkehr gesperrt.
Foto: Unverferth

Der Landeseissport Verband NRW gab am Sonntagnachmittag bekannt, dass er im Zuge des Streits um die Clubs Duisburg, Herne und Essen, die künftig in der DEB-geführten Oberliga Nord spielen wollen, ein Sportrechtswegverfahren eingeleitet hat. Hier die Pressemitteilung des LEV NRW im Wortlaut:

"Der Eissport-Verband NRW hat die Vereine EV Duisburg e.V., Herner EV 2007 e.V. und Moskitos Essen offiziell davon in Kenntnis gesetzt, dass der Rücktritt von verbindlichen Mannschaftsmeldungen zum Stichtag 2. Mai 2015 nicht genehmigt wird. Gleichzeitig treten dadurch die Rechtsfolgen des Artikel 31 (3) der Spielordnung des Deutschen Eishockey-Bundes ein. Damit sind die jeweils gemeldeten Mannschaften (sowohl Senioren als auch Nachwuchs) für jeglichen Spielverkehr gesperrt. Die drei Vereine hatten nämlich nicht nur ihre Seniorenmannschaft, sondern auch ihre jeweiligen Nachwuchsmannschaften zuerst fristgerecht verbindlich beim LEV NRW gemeldet um sie dann einen Monat später beim DEB zu melden und damit wieder beim LEV NRW abzumelden. Da die ausgesprochene Sperre auf der DEB Spielordnung beruht, ist diese auch für den DEB verbindlich. Deswegen wurde der Deutsche Eishockey-Bund parallel von den Entscheidungen des LEV NRW in Kenntnis gesetzt. Gegen diese Entscheidungen können die genannten Vereine binnen einer Frist von zwei Wochen beim Spielgericht des Eissportverbandes NRW ein Nachprüfungsverfahren beantragen.

Der LEV NRW sah sich zu keiner anderen Entscheidung als den Sportrechtsweg zu beschreiten in der Lage. Denn die drei Vereine hatten die ohnehin problematische Situation, die durch die Neu- strukturierung der DEB Oberliga Nord unter Missachtung der vorher abgegebenen LEV Meldungen entstanden war, noch verschärft. Denn es waren die drei Vereine, die dem LEV mitteilten dass sie ihre jeweiligen Nachwuchsmannschaften ebenfalls beim DEB gemeldet hätten. Um so unverständlicher, da Duisburg, Herne und Essen noch am 10. Mai 2015 bei einer LEV Nachwuchstagung in Dortmund die jeweiligen Nachwuchsmannschaften mit ihrer Zustimmung in die entsprechenden Ligen eingruppieren liessen. Noch befremdlicher erscheint diese Vorgehensweise, wenn man berücksichtigt, dass der DEB seine bayerischen Vereine vor Kurzem aufgefordert hat, falls noch nicht geschehen ihre Altersklassen unterhalb der DNL/DNL2 sowie Schüler Bundesliga beim Bayerischen Eissport-Verband, der diese Ligen organisiert, zu melden. Entsprechend § 6 (2) der neuen DEB Satzung kann der Deutsche Eishockey-Bund zwar auch im Bereich der Knaben und Klein- schüler den Spielbetrieb einrichten, aber nur wenn der zur Erreichung einer Deutschen Meisterschaft fuhrt."

Der DEB wollte sich auf Nachfrage aufgrund des "internen Vorgangs" noch nicht äußern. Die Vorstände der Vereine Duisburg, Essen und des Herner EV gehen davon aus, dass sämtliche Mannschaften in der Saison 2015/16 am Eishockeyspielbetrieb teilnehmen werden. Die schrieben die Clubs in einer gemeinsam verfassten Pressemitteilung. "Wir werden auch weiterhin verantwortungsvoll die Belange unserer vielen Mitglieder besonders im Nachwuchsbereich vertreten. Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen."


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