Update. Eigentlich zählen die Eishockey-Oberligisten nach Intervention des Deutschen Eishockey-Bundes zu den Proficlubs und dürfen somit trotz aktueller Beschränkungen ihrem Spiel- und Trainingsbetrieb nachgehen. Nord-Oberligist EG Diez-Limburg hat nun aber vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Inneres und Sport eine Beschränkung auferlegt bekommen, wie der Club am Mittwochabend mitteilte.
Das Ministerium hatte sich an Frank Puchtler, den Landrat des Rhein-Lahn-Kreises, gewandt und ihn aufgefordert, den Trainings- und Wettkampfbetrieb der EG Diez-Limburg von der zuständigen Behörde einstellen zu lassen. Es sei festgestellt worden, dass man in Diez gegen die Regelungen der 12. CoBeLVO (Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz) verstoße.
In dem Schreiben heißt es, dass „Regelungen von sportfachlicher Verbandsseite (DOSB oder Sportfachverbände) im Hinblick auf die Zuordnung von Spielklassen zum Profisport nicht für den zulässigen Sportbetrieb in Rheinland-Pfalz verbindlich sind. Für die Sportvereine in Rheinland-Pfalz gelten ausdrücklich nur die genannten Ausnahmen (alle 3. Ligen mit Ausnahme des Fußballs und niedrigere Klassen sind kein Profisport) gemäß Paragraph 10 Absatz 3 bis 5 der CoBeLVO.“
Inzwischen steht fest, dass die Partie des Aufsteigers am Freitagabend gegen die Crocodiles Hamburg entfällt, weil auch ein angedachter Tausch des Heimrechts nicht zustande kommt. Außerdem hat sich der Deutsche Eishockey-Bund eingeschaltet, mit einem Schreiben an das Innenministerium in Rheinland-Pfalz gewandt und darauf hingewiesen, dass der Verein am Betrieb einer bundesweit als Profiliga anerkannten Spielklasse teilnimmt und somit auch so einzustufen sei. Zudem hat der DEB darauf hingewiesen, dass auch das Land Rheinland-Pfalz die Einstufung der Eishockey-Oberliga als antragsberechtigte Spielklasse für die „Coronahilfen Profisport“ mitgetragen hat, dass die Oberliga in ihrer Gesamtheit einen Umsatz von rund 24 Millionen Euro generiert und auch bei der Zahlung der VG-Beiträge als Profiliga betrachtet wird. Insofern ist die jetzt kurzfristige Einschätzung nach Ansicht des Verbandes nicht zutreffend.