Eisbär Alex Berardinelli muss am Mittwochabend beim vierten Spiel der DEL2-Viertelfinalserie gegen Rosenheim zuschauen.
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Angreifer Alex Berardinelli von den Eisbären Regensburg wurde für ein Spiel gesperrt. Das teilte die DEL2 am Dienstagnachmittag mit. Der Stürmer der Oberpfälzer verpasst damit Spiel 4 der Viertelfinalserie gegen Rosenheim am Mittwochabend – die Eisbären führen in diesem Duell mit 2:1. Die Szene, aufgrund derer nachträglich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war, ereignete sich in der Overtime (63. Minute) des bisher längsten DEL2-Matches der Geschichte am Sonntagabend, das Regensburg mit 6:5 in der vierten Verlängerung nach knapp 123 Minuten gewann.
Die Szene, die zur Sperre führte, wird von der Liga wie folgt beschrieben: „Lewis Zerter-Gossage von den Starbulls Rosenheim bekam einen abgelenkten Pass im eigenen Drittel. Im Moment des Puck-Kontaktes kam Alex Berardinelli von den Eisbären Regensburg aus der Mitte des Drittels gefahren und checkte Zerter-Gossage (Knie zu Knie), der daraufhin zu Boden ging.“
Da Berardinelli mit seiner Aktion „eine Verletzung des Gegners in Kauf nahm“ und „der Aufprall vermeidbar gewesen wäre“, verhängt der Disziplinarausschuss eine Sperre von einer Partie samt Geldstrafe in nicht genannter Höhe. Die Entscheidung beruht auf DEL-Regel 50. Berardinellis Platz im Kader der Eisbären wird am Mittwoch somit aller Voraussicht nach sein Sturmkollege David Morley einnehmen, der für Spiel 3 am Sonntag gesperrt war.
Auch gegen Max Newton von den Krefeld Pinguinen waren auf Antrag der EVL Spielbetriebs GmbH zwei Ermittlungsverfahren im Nachgang der Sonntagspartie eingeleitet worden – eines wurde eingestellt und eines wurde als unzulässig zurückgewiesen. Krefeld führt die Viertelfinalserie gegen Landshut mit 3:0-Siegen an und kann bereits am Dienstagabend ins DEL2-Halbfinale einziehen. Gegen Newtons Aktion aus der 31. Spielminute (zwei Strafminuten wegen Stockschlag) von Spiel 3 wollte der EV Landshut eine Sperre wegen Stockstichs einleiten. Doch ein Antrag für ein nachträgliches Ermittlungsverfahren durch einen Club ist nur zulässig, wenn der vermeintliche Regelverstoß von Seiten der Schiedsrichter im Spiel nicht geahndet wurde.