Krefelds Trainer Thomas Popiesch wurde für drei Spiele gesperrt.
Foto: City-Press
Die Krefeld Pinguine müssen in den kommenden drei Spielen auf Trainer Thomas Popiesch verzichten. Der Coach des DEL2-Tabellenführers wurde nach seiner Spieldauer-Disziplinarstrafe am Freitag bei der Partie in Bad Nauheim mit einem Innenraumverbot für drei Begegnungen belegt und muss zudem eine Geldstrafe zahlen. Das Verbot gilt für die Bereiche der Spielerbank, Strafbank, Eisfläche und die jeweiligen Bereiche vor der Schiedsrichterkabine. Es beginnt jeweils 90 Minuten vor Spielbeginn und endet 60 Minuten nach Spielende.
Popiesch habe zu Beginn des Schlussdrittels nach einer Strafe gegen die Pinguine wegen Spielverzögerung grob unsportlich reagiert und den mitteilenden Schiedsrichter lautstark angeschrien. „Dies setzte der Lizenztrainer auch fort, nachdem der Schiedsrichter schon wieder weggefahren war. Währenddessen begab sich der Trainer gut sichtbar für die Zuschauer in der Arena und vor der Videoübertragung in die Türöffnung zur Eisfläche und verweilte dort“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Kurz vor Ende der 60 Minuten habe Popiesch dann erneut zusammen mit seinen Spielern laut in Richtung der Schiedsrichter geschrien, als man mit der Entscheidung der Referees nicht einverstanden war. Der Trainer habe zudem wild mit seinen Armen gestikuliert und eine obszöne Geste in Richtung der Schiedsrichter gemacht. Aufgrund dieses Verhaltens erhielt der Coach eine Spieldauer-Disziplinarstrafe. Während der Pressekonferenz zum Spiel habe sich der Popiesch außerdem mehrfach negativ über die Schiedsrichter geäußert und deren Leistung öffentlich kritisiert.
Das Verhalten gegenüber den Offiziellen stelle ein unsportliches Verhalten in außergewöhnlichem Maße dar. „Der Lizenztrainer nimmt eine Vorbildfunktion für Spieler und Fans ein. Auch wenn ein Meisterschaftsspiel mit Emotionen verbunden ist, entschuldigt dies das Verhalten des Lizenztrainers nicht. Kritik an Schiedsrichterleistungen soll nur intern, ausschließlich an die Schiedsrichtercoaches oder den Schiedsrichterbeauftragten gerichtet und vor allem in einer professionellen Weise vorgetragen werden. Hierzu stehen dem Lizenztrainer die diversen bekannten Ansprechpartner und Kanäle zur Verfügung“, so die DEL2 in ihrer Mitteilung.