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In einer Woche, am 04. Juli, dürfte man wissen, wohin der Weg der Zweitligisten in der Saison 2013/14 geht. Auf diesen Termin hat die Kammer für Handels- und Zivilrecht am Landgericht München die mündliche Verhandlung angesetzt, die über die Einstweilige Verfügung der ESBG entscheiden soll, dass die ESBG wieder die Spielberechtigung erlangt. "Einen Plan B gibt es nicht", macht ESBG-Anwalt Jürgen Scholz deutlich, dass es so etwas wie die letzte Chance ist, für die Zweitligisten in der kommenden Saison einen eigenständigen und ordnungsgemäßen Spielbetrieb zu bekommen.
Ein Ansatzpunkt für die Klage ist das Kartellrecht, weshalb der Fall vor der Kammer für Handels- und Zivilrecht verhandelt werden wird.
Tobias Welck