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Das Oberlandesgericht München (OLG) hat den Antrag des Landeseissport-Verbandes Nordrhein-Westfalen (LEV NRW) auf Löschung der Satzung sowie Gebührenordnung des Deutschen Eishockey-Bundes e.V. (DEB) abgelehnt. Sowohl Satzung als auch Gebührenordnung waren im Rahmen der DEB-Mitgliederversammlung am 18. April 2014 mit den Stimmen des LEV NRW einstimmig verabschiedet worden.
Nachdem das Amtsgericht Kempten den LEV-Antrag erstinstanzlich am 10. Oktober vergangenen Jahres abgewiesen hatte, wurde der DEB in seiner Rechtsauffassung nun auch vom OLG München vollumfänglich bestätigt. Michael Pfuhl, DEB-Generalsekretär: "Damit wurde jeder eventuelle Zweifel an unserer Position endgültig beseitigt."